Fünf Befunde. Vier Indikationen, eine Absage.

Ärztinnen und Ärzte lernen an Fällen. Deshalb steht hier kein Produktversprechen, sondern die Struktur, in der wir jede Anfrage prüfen: Ausgangslage, Befund, Empfehlung, Aufklärung.

Die fünf Fälle sind Modellfälle. Sie bündeln Konstellationen, die in unseren Gesprächen wiederkehren. Keine Person ist identifizierbar, weil keine einzelne Person gemeint ist.

Der fünfte Fall endet mit einer Absage. Er ist der wichtigste: Ein Instrument, das für jeden passt, wäre keines.

Vier Prüfgrößen entscheiden, ob ein Befund zur Empfehlung führt.

Wertung je Prüfgröße: erfüllt · erfüllt, mit Auflage · nicht erfüllt.

Grenzsteuersatz mindestens 42 %

Er beginnt 2026 bei 69.879 € zu versteuerndem Einkommen, für gemeinsam Veranlagte bei 139.758 €. Richtwert: alleinstehend ab etwa 120.000 €, gemeinsam veranlagt ab etwa 190.000 €. Darunter trägt die Struktur nicht.

Einkommen stabil in den ersten vier Jahren

In diesen Jahren wirken die Abschreibungen am stärksten. Geplante Teilzeit, Elternzeit oder Praxisabgabe gehören in die Rechnung.

Reserve nach Eigenanteil und Nebenkosten

Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch werden in der Regel aus Eigenmitteln gezahlt. Danach muss eine Liquiditätsreserve bleiben.

Zeithorizont mindestens zehn Jahre

Die Sonderabschreibung verlangt zehn Jahre Vermietung; nach zehn Jahren ist ein Veräußerungsgewinn im Privatvermögen steuerfrei.

Eine Modellwohnung für alle Fälle. Neubau im Standard Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel, 70 m² Wohnfläche, Kaufpreis 400.000 €, davon 85 % Gebäudeanteil. Die Modellrechnung zu diesen Fällen – Abschreibung, Cashflow über die volle Haltedauer, alle Annahmen offen – legen wir im Gespräch vor. Sie wird derzeit vom Steuerberater gegengelesen und erst danach hier veröffentlicht.
Fall 1 · Indikation

Orthopäde, 48 – die erste Kapitalanlage

Tätigkeitniedergelassen, Einzelpraxis
Familieverheiratet, zwei Kinder
zvEgemeinsam ca. 240.000 €
Grenzsteuersatz42 %

Ausgangslage

Nachzahlung für das Vorjahr, dazu erhöhte Vorauszahlungen. Versorgungswerk, selbst genutztes Haus mit Restschuld, keine vermietete Immobilie. Der Steuerberater erstellt die Erklärung – gestaltet hat bisher niemand. Zeit für das Thema: keine.

Befund

Grenzsteuersatz42 %, auch nach den Abzügen des ersten Jahreserfüllt
EinkommenPraxis seit elf Jahren stabilerfüllt
Reservenach Nebenkosten ausreichend freierfüllt
ZeithorizontPraxisabgabe frühestens mit 63erfüllt

Empfehlung

Eine Wohnung. Nicht mehr, weil die Praxisfinanzierung noch läuft und der erste Steuerbescheid mit Wirkung zeigen soll, ob eine zweite sinnvoll ist.

Was Sie auch wissen sollten

  • Die Abschreibung beginnt mit der Übergabe der Wohnung, nicht mit dem Notartermin. Bis dahin fallen Bauzeitzinsen an; sie sind als Werbungskosten abziehbar.
  • Zehn Jahre Vermietung sind Pflicht. Ein Verkauf vorher macht die Sonderabschreibung rückgängig und den Gewinn steuerpflichtig.
  • Mietausfall, Instandhaltung und die Anschlussfinanzierung nach der Zinsbindung trägt der Eigentümer.

„Warum nicht einfach mehr in die Praxis investieren?"

Die Praxis ist Ihr Einkommen. Die Wohnung ist Vermögen außerhalb der Praxis, mit anderer Steuerwirkung und anderem Risiko. Das eine ersetzt das andere nicht.

Modellfall. Steuerliche Wirkungen hängen vom Einzelfall ab und sind durch Ihren Steuerberater zu prüfen.

Fall 2 · Indikation

Oberärztin Anästhesie, 41 – zwei Wohnungen als Brücke in die Teilzeit

Tätigkeitangestellt, Universitätsklinikum
Familieledig, keine Kinder
zvEca. 145.000 € inkl. Dienste
Grenzsteuersatz42 %

Ausgangslage

Die Dienste machen den Unterschied im Einkommen – und werden voll besteuert. In vier bis fünf Jahren will sie auf 60 % reduzieren. Ihre Frage: Wie lässt sich die Phase mit hohem Einkommen nutzen, damit später weniger Einkommen reicht?

Befund

Grenzsteuersatz42 %, auch mit zwei Wohnungen im ersten Jahr noch knapp darübererfüllt
Einkommenstabil für vier bis fünf Jahre, danach geringer. Auflage: Die Abschreibungsjahre müssen in die Vollzeit fallenerfüllt, mit Auflage
Reserveauch nach den Nebenkosten für zwei Einheiten ausreichenderfüllt
Zeithorizontlangfristig, Bindung an die Stadt gegebenerfüllt

Empfehlung

Zwei Wohnungen – und bewusst nicht drei. Mit zwei Einheiten bleibt das zu versteuernde Einkommen im ersten Jahr über der 42-%-Schwelle. Eine dritte Wohnung würde Abschreibungen in niedrigere Steuerstufen schieben, wo sie weniger wirken.

Was Sie auch wissen sollten

  • Geht sie früher in Teilzeit, wirken die Abschreibungen auf einen niedrigeren Satz.
  • Die Bank prüft die Finanzierung auf das heutige Einkommen. Der Teilzeitplan gehört offen in die Finanzierungsrechnung; die Raten müssen auch mit 60 % tragen.
  • Zehn Jahre Vermietung, Mietausfall, Instandhaltung, Anschlussfinanzierung.

„Was passiert, wenn ich früher reduziere als geplant?"

Dann wird die Wirkung kleiner, nicht null. Deshalb gehört der Zeitpunkt in den Befund – nicht ins Exposé.

Modellfall. Steuerliche Wirkungen hängen vom Einzelfall ab und sind durch Ihren Steuerberater zu prüfen.

Fall 3 · Indikation

Chefarzt Kardiologie, 58 – drei Wohnungen, Vermögen für die Kinder

Tätigkeitangestellt, mit Privatliquidation
Familieverheiratet, zwei erwachsene Kinder
zvEgemeinsam ca. 600.000 €
Grenzsteuersatz45 %

Ausgangslage

Vermögen überwiegend im Depot und im Versorgungswerk. Die Steuerlast ist seit Jahren ein Dauerzustand. Ruhestand mit 66 geplant. Seine Frage: Wie entsteht Vermögen, das später an die Kinder übergehen kann?

Befund

Grenzsteuersatz45 %; nach den Abzügen im Wesentlichen 42 %erfüllt
Einkommenbis zum Ruhestand gesichert, die vier Abschreibungsjahre liegen davorerfüllt
Reservehoch, Nebenkosten aus Eigenmittelnerfüllt
Zeithorizontzehn Jahre reichen über den Ruhestand hinaus. Auflage: Die Finanzierung muss mit der Rente tragenerfüllt, mit Auflage

Empfehlung

Drei Wohnungen, auf zwei Objekte verteilt, damit nicht das ganze Vermögen an einem Standort hängt. Auch nach den Abzügen des ersten Jahres bleibt der Grenzsteuersatz bei mindestens 42 %.

Was Sie auch wissen sollten

  • Die Übertragung auf die Kinder ist möglich; sie übernehmen dann auch die Vermietungspflicht. Zeitpunkt, Freibeträge und Form klären Steuerberater und Notar.
  • Die Tilgung so planen, dass die Restschuld mit Beginn des Ruhestands tragbar ist.
  • Zehn Jahre Vermietung, Mietausfall, Instandhaltung, Anschlussfinanzierung.

„Lohnt sich das mit 58 überhaupt noch?"

Die Frage ist nicht das Alter, sondern der Zeithorizont. Zehn Jahre müssen passen – bei Ihnen oder bei Ihren Kindern.

Modellfall. Steuerliche Wirkungen hängen vom Einzelfall ab und sind durch Ihren Steuerberater zu prüfen.

Fall 4 · Indikation

Zahnärzte-Ehepaar, 45 und 43 – zwei Wohnungen gegen das Klumpenrisiko Praxis

TätigkeitGemeinschaftspraxis, beide niedergelassen
Familieverheiratet, ein Kind
zvEgemeinsam ca. 320.000 €
Grenzsteuersatz42 %

Ausgangslage

„Unsere Altersvorsorge ist die Praxis." Einkommen, Vermögen und Ruhestand hängen an einem Standort und an einem Praxisverkauf in zwanzig Jahren, dessen Markt heute niemand kennt. Praxisdarlehen für Umbau und Geräte laufen noch.

Befund

Grenzsteuersatz42 %, auch nach den Abzügenerfüllt
Einkommenseit neun Jahren stabilerfüllt
Reservevorhanden. Auflage: Die Bank sieht Praxis- und Immobilienkredite zusammenerfüllt, mit Auflage
Zeithorizontzwanzig Jahre bis zur Praxisabgabeerfüllt

Empfehlung

Zwei Wohnungen, gestaffelt: eine jetzt, die zweite nach rund zwölf Monaten. Das hält den Finanzierungsspielraum für die Praxis offen und verteilt die Bauphasen.

Was Sie auch wissen sollten

  • Sinkt der Praxisumsatz, laufen die Raten weiter. Die Finanzierung wird auf das gemeinsame Einkommen gerechnet, mit Puffer.
  • Die Wohnungen streuen das Vermögen, nicht das Einkommen. Die Praxis bleibt die Einnahmequelle.
  • Zehn Jahre Vermietung, Mietausfall, Instandhaltung, Anschlussfinanzierung.

„Sollten wir nicht erst die Praxis entschulden?"

Das ist eine Frage der Reihenfolge, nicht des Entweder-oder. Im Befund rechnen wir beide Wege und sagen Ihnen, welcher trägt.

Modellfall. Steuerliche Wirkungen hängen vom Einzelfall ab und sind durch Ihren Steuerberater zu prüfen.

Fall 5 · Absage

Ärztin in Weiterbildung, 34 – die Absage

TätigkeitInnere Medizin, letztes Weiterbildungsjahr
Familiein Partnerschaft, Kinderwunsch
zvEca. 62.000 €
Grenzsteuersatzrund 39 %

Ausgangslage

Zwei Kollegen auf der Station haben gekauft. Sie möchte „auch etwas tun". Elternzeit ist in ein bis zwei Jahren geplant, der Ort nach dem Facharzt offen. Rücklage rund 25.000 €.

Befund

Grenzsteuersatzrund 39 %, unter der Schwellenicht erfüllt
EinkommenElternzeit fällt in die Abschreibungsjahrenicht erfüllt
Reservenach Nebenkosten praktisch aufgebrauchtnicht erfüllt
Zeithorizontoffen, Ortswechsel möglicherfüllt, mit Auflage

Ergebnis

Ich rate ab. Kein Kauf. Stattdessen Rücklage aufbauen und nach dem Facharzt neu prüfen – sobald der Grenzsteuersatz dauerhaft bei 42 % liegt. Ausgang: kein Geschäft.

„Aber meine Kollegen haben doch auch gekauft?"

Möglicherweise zu Recht – für ihr Profil. Ein Befund gilt für eine Person, nicht für eine Station.

Modellfall. Steuerliche Wirkungen hängen vom Einzelfall ab und sind durch Ihren Steuerberater zu prüfen.

Das Instrument wirkt nur im Profil.

Der Grenzsteuersatz entscheidet, ob es wirkt. Das Einkommen der nächsten vier Jahre entscheidet, wie stark. Und das Verhältnis von Wohnungen zu Einkommen entscheidet, ob die Abschreibungen dort ankommen, wo sie am meisten bewirken.

Deshalb beginnt jede Zusammenarbeit mit einem Befund und nicht mit einem Objekt.

Der nächste Schritt

Fünfzehn Minuten am Telefon. Am Ende haben Sie Ihren Progressions-Check.

Kein Videocall, kein Einwahllink. Sie wählen den Zeitpunkt, ich rufe an – kostenfrei und unverbindlich. Danach wissen Sie, ob sich ein ausführlicher Befund für Sie lohnt – oder ob ich Ihnen abrate.

Telefontermin · 15 Minuten