Grenzsteuersatz oder Durchschnitt: Welche Zahl über Ihre Steuerlast entscheidet
Auf dem Steuerbescheid sieht die Belastung oft erträglich aus. Bei jedem zusätzlichen Dienst und jeder Gehaltserhöhung fühlt sie sich ganz anders an. Beides stimmt, denn es sind zwei verschiedene Zahlen.
Zwei Zahlen, zwei Fragen
Der Durchschnittssteuersatz beantwortet die Frage: Welcher Anteil meines gesamten Einkommens geht an das Finanzamt? Er ist niedriger, weil die ersten Euro gar nicht und die mittleren nur mäßig besteuert werden.
Der Grenzsteuersatz beantwortet eine andere Frage: Was passiert mit dem nächsten Euro, den ich verdiene, und mit dem nächsten Euro, den ich steuerlich absetzen kann? Für jede Entscheidung, die Ihr Einkommen verändert, ist nur diese Zahl maßgeblich.
Ab wann 42 Prozent gelten
Nach dem Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) beginnt der Satz von 42 % im Jahr 2026 bei 69.879 € zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und bei 139.758 € für gemeinsam Veranlagte. Für sehr hohe Einkommen steigt der Satz auf 45 %. Je nach Einkommenshöhe kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer hinzu.
Viele Fachärztinnen, Oberärzte und niedergelassene Kolleginnen liegen mit ihrem zu versteuernden Einkommen über dieser Schwelle. Dafür genügen oft schon Dienste und Zulagen. Ihr Steuerbescheid zeigt, wo Sie genau stehen.
Ein Beispiel, gerundet
| Annahme | Wert |
|---|---|
| Profil | Oberärztin, alleinstehend, zu versteuerndes Einkommen rund 110.000 € |
| Durchschnittssteuersatz (nur Einkommensteuer) | knapp ein Drittel |
| Grenzsteuersatz | 42 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag in der Übergangszone |
| Zusätzliche 1.000 € Einkommen | davon bleiben weniger als 580 € |
| Zusätzliche 1.000 € absetzbare Kosten | senken die Steuer um mindestens 420 € |
Die Rechnung ist ein vereinfachtes Beispiel, nicht Ihr Befund. Sie zeigt aber den Mechanismus: Was sich steuerlich absetzen lässt, wirkt zum Grenzsteuersatz, nicht zum Durchschnitt.
Warum das für die Abschreibung entscheidend ist
Eine vermietete Neubauwohnung erzeugt in den ersten Jahren hohe Abschreibungen. Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG und die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG senken Ihr zu versteuerndes Einkommen. Wie viel das in Euro wert ist, bestimmt allein Ihr Grenzsteuersatz.
- Bei 42 % oder mehr trägt die Steuerwirkung einen großen Teil des laufenden Aufwands. Darauf beruht die Struktur.
- Darunter verpufft ein spürbarer Teil der Wirkung. Die Struktur trägt sich dann rechnerisch nicht, und wir raten ab.
Deshalb fragen wir am Anfang nicht nach Ihrem Gehalt, sondern nach Ihrem zu versteuernden Einkommen und danach, ob es über die nächsten Jahre stabil bleibt. Als Richtwert gilt für eine Wohnung: alleinstehend ab etwa 120.000 €, gemeinsam veranlagt ab etwa 190.000 € zu versteuerndem Einkommen. So wirkt die Abschreibung der ersten Jahre vollständig im Bereich von 42 %.
Was Sie auch wissen sollten
Ein hoher Grenzsteuersatz allein ist noch keine Indikation. Dazu müssen auch Einkommensstabilität, ein Zeithorizont von mindestens zehn Jahren und die Bereitschaft passen, alles von Ihrem Steuerberater prüfen zu lassen. Und die Rechnung muss über die gesamte Haltedauer tragen, nicht nur in den ersten vier Jahren. Nach dem Auslaufen der Sonderabschreibung wird das Ergebnis typischerweise neutral bis leicht negativ.
Wo stehen Sie?
Ein Telefonat von fünfzehn Minuten genügt, um Ihre steuerliche Ausgangslage einzuordnen. Sie wählen den Zeitpunkt, Frank Heineck ruft an. Am Ende haben Sie Ihren Progressions-Check: eine Berechnung für Sie und Ihren Steuerberater oder eine begründete Absage. Kostenfrei und unverbindlich.
15 Minuten am Telefon vereinbarenDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. immoDuna leistet keine Steuerberatung im rechtlichen Sinn; die steuerliche Wirkung hängt von Ihrer individuellen Situation ab und ist von Ihrem Steuerberater zu prüfen. Tarifwerte nach § 32a EStG für 2026. Stand: November 2026.