← Alle Beiträge Praxis & Vermögen

Niederlassung oder Praxisübernahme: Passt eine Kapitalanlage in diese Jahre?

1. November 2026·6 Min. Lesezeit

Die eigene Praxis ist für viele der größte Schritt im Berufsleben. Kredit, Personal, Abrechnung – und nach dem ersten guten Jahr ein Steuerbescheid, mit dem kaum jemand gerechnet hat. Ist das der falsche Moment für eine Kapitalanlage? Nicht automatisch.

Die Niederlassung ist kein Ausschlussgrund

Wir schließen niemanden aus, nur weil er sich niederlässt oder eine Praxis übernimmt. Entscheidend ist dieselbe Frage wie bei allen anderen: Trägt Ihr Einkommen über die nächsten zehn Jahre verlässlich im Bereich von 42 % Grenzsteuersatz? In den ersten Jahren einer Praxis ist das oft schwerer zu beantworten als später. Deshalb schauen wir hier genauer hin.

Vier Dinge, die in diesen Jahren anders sind

1. Der Gewinn schwankt noch

Im ersten Jahr einer Praxis wird investiert, eingestellt und aufgebaut. Der Gewinn ist oft niedriger als im Angestelltenverhältnis und steigt dann deutlich. Für eine Struktur über zehn Jahre zählt nicht das Anlaufjahr, sondern das Niveau, auf dem sich die Praxis einpendelt.

2. Die Steuerzahlungen kommen gebündelt

Wer aus der Anstellung kommt, ist den monatlichen Lohnsteuerabzug gewohnt. Als Selbstständiger zahlen Sie Vorauszahlungen, die sich am letzten Bescheid orientieren. Nach dem ersten guten Jahr fallen oft eine Nachzahlung und höhere Vorauszahlungen zusammen. Das bindet Liquidität. Eine Kapitalanlage darf in dieser Phase nicht zusätzlich Geld binden, das die Praxis braucht.

3. Die Praxisübernahme bringt eigene Abschreibungen mit

Bei einer Übernahme wird in der Regel auch der Praxiswert über mehrere Jahre abgeschrieben, dazu Geräte und Einrichtung. Diese Abschreibungen senken Ihr zu versteuerndes Einkommen bereits. Kommt die Abschreibung einer Neubauwohnung im selben Zeitraum hinzu, kann ein Teil davon zu einem niedrigeren Steuersatz wirken als erwartet. Ihr Steuerberater kennt die Laufzeiten und kann sagen, wann sich die Wirkungen überlagern.

4. Die Bank sieht das Ganze

Praxiskredit und Immobilienfinanzierung werden zusammen betrachtet. Die Bank fragt, ob Ihr Einkommen beide Raten auch in einem schwächeren Jahr trägt. Das ist keine Formalität, sondern eine nützliche zweite Meinung zu Ihrer Belastbarkeit.

Was daraus folgt

Nichts zu ändern kann richtig sein. Es sollte nur eine bewusste Entscheidung sein. In den ersten Praxisjahren ist das „noch nicht“ oft die bessere Entscheidung als das „jetzt“.

Passt es in Ihre Praxisjahre?

Ein Telefonat von fünfzehn Minuten genügt, um das einzuordnen. Sie wählen den Zeitpunkt, Frank Heineck ruft an. Am Ende haben Sie Ihren Progressions-Check: eine Berechnung für Sie und Ihren Steuerberater, eine begründete Absage oder einen Zeitpunkt, zu dem es sinnvoll wird. Kostenfrei und unverbindlich.

15 Minuten am Telefon vereinbaren

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. immoDuna leistet keine Steuerberatung im rechtlichen Sinn; die steuerliche Wirkung hängt von Ihrer individuellen Situation ab und ist von Ihrem Steuerberater zu prüfen. Stand: November 2026.