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§ 7b EStG verständlich: So funktioniert die Sonder-AfA für Ärzte

22. Mai 2026·6 Min. Lesezeit

Wer als Arzt gut verdient, zahlt viel Steuern. Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist einer der wenigen legalen Hebel, mit denen sich ein Teil dieser Last in Substanz umlenken lässt – vorausgesetzt, die Immobilie erfüllt die richtigen Bedingungen.

Was die Sonder-AfA überhaupt ist

Abschreibung (AfA) bedeutet: Sie dürfen den Wertverzehr eines vermieteten Gebäudes steuerlich geltend machen und so Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kommt für förderfähige Neubauten zusätzlich obendrauf: 5 % pro Jahr über die ersten vier Jahre – zusammen also 20 % der Bemessungsgrundlage, und das zusätzlich zur regulären Gebäude-AfA.

Die Voraussetzungen – hier entscheidet sich alles

Die Sonder-AfA gibt es nicht für jeden Neubau. Entscheidend sind:

Kurz: Ohne den KfW-40-QNG-Standard keine Sonder-AfA. Genau deshalb ist dieser Standard für Kapitalanleger so wertvoll.

Der eigentliche Hebel: Kombination mit der degressiven AfA

Die Sonder-AfA lässt sich mit der degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG kombinieren – 5 % pro Jahr, jeweils berechnet auf den verbleibenden Restwert. Beide zusammen ergeben in den ersten Jahren eine sehr hohe Abschreibung:

Ein Rechenbeispiel

PositionWert
ProfilNiedergelassener Facharzt, Grenzsteuersatz 45 %
Kaufpreis (gesamt)475.000 EUR
Gebäudeanteil (AfA-Bemessung)ca. 380.000 EUR
Abschreibung im 1. Jahr (Sonder + degressiv)bis zu ca. 38.000 EUR
Steuerersparnis im 1. Jahr (45 %)ca. 17.000 EUR
Netto-Belastung nach Steuernin den ersten Jahren nahezu cashflow-neutral

Für wen sich das besonders lohnt

Der Effekt steigt mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Ab etwa 42–45 % – also für die meisten niedergelassenen und angestellten Ärzte mit höherem Einkommen – wird der Hebel spürbar. Wichtig: Es ist ein Frühzeit-Effekt. Die hohe Abschreibung wirkt in den ersten vier Jahren am stärksten.

Jedes Jahr, in dem Sie keine geförderte Kapitalanlage halten, bleibt dieser Hebel ungenutzt – und lässt sich später nicht nachholen.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Die steuerliche Wirkung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Stand: Mai 2026.