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Vermögensverwaltung im Versicherungsmantel.

Diese Seite beschreibt eine zweite Struktur – und sie steht bewusst nicht auf der Startseite. Sie wird erst relevant, wenn die steuerliche Ausgangslage geklärt, die Immobilie umgesetzt ist und im jährlichen Review die Frage nach Streuung aufkommt. Wer noch keinen Befund hat, beginnt nicht hier, sondern beim Progressions-Check.

Schloss Vaduz im Fürstentum Liechtenstein
Fürstentum Liechtenstein · Aufsichtsrahmen der Versicherungsstruktur

Eine zweite, vom Kapitalmarkt getragene Struktur.

Die Immobilie ist ein Substanzwert mit gebundener Liquidität und einem definierten Endpunkt nach zehn Jahren. Was sie systematisch nicht leistet, ist Streuung. Genau das ist die Funktion der zweiten Struktur: eine aktiv gemanagte Vermögensverwaltung, eingebettet in einen Versicherungsmantel. Das Portfolio wird von einer etablierten Privatbank aus dem Fürstentum Liechtenstein gesteuert.

Der Versicherungsmantel verschiebt die Besteuerung der Erträge in die Zukunft, sodass der Zinseszins während der Laufzeit ungeschmälert arbeitet, und ermöglicht eine geordnete Vermögensweitergabe. Allokation, Mantel und Beitragsstruktur werden auf die individuelle Situation abgestimmt.

Auch hier gilt dieselbe Regel wie beim Progressions-Check: Wenn diese Struktur zu Ihrer Situation nicht passt, wird Ihnen das gesagt. Eine Kombination aus beiden Bausteinen ist kein Automatismus, sondern eine Einzelfallentscheidung.

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Aktiv gemanagt

Eine renommierte Privatbank aus dem Fürstentum Liechtenstein verwaltet das Portfolio – keine Robo-Schemata, sondern echte Allokation.

Steuerlich aufgeschoben

Im Versicherungsmantel: Aufschub der Abgeltungsteuer während der Laufzeit. Bei Auszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und ab dem 62. Lebensjahr wird nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (sog. 62/12-Regel).

Generationenübergreifend

Geordnete Vermögensweitergabe innerhalb der Versicherungsstruktur, eingebettet in liechtensteinisches Aufsichtsrecht.

Grenzen dieser Struktur.

Marktrisiko

Das Portfolio ist am Kapitalmarkt investiert. Kursverluste sind möglich, auch über längere Zeiträume; eine Wertentwicklung wird nicht zugesagt.

Lange Bindung

Der steuerliche Vorteil der 62/12-Regel setzt mindestens 12 Jahre Laufzeit und eine Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr voraus. Wer früher an das Kapital muss, verliert diesen Effekt.

Kostenebene

Mantel und Vermögensverwaltung verursachen laufende Kosten, die die Nettorendite mindern. Sie werden vor einer Entscheidung offen ausgewiesen.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Die Behandlung von Versicherungsverträgen kann sich ändern. Gerechnet wird ausschließlich mit der geltenden Rechtslage – Ihr Steuerberater sollte das Ergebnis prüfen.

Wie unterscheidet sich das von einem ETF-Depot?

Im Versicherungsmantel werden Erträge während der Laufzeit nicht jährlich der Abgeltungsteuer unterworfen – der Zinseszinseffekt wirkt voll. Wird die Police mindestens 12 Jahre gehalten und erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt, ist nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern (sog. 62/12-Regel). Zusätzlich erlaubt die Versicherungsstruktur eine geordnete Vermögensweitergabe. Dem gegenüber stehen die Kosten des Mantels und die lange Bindung – ein ETF-Depot ist günstiger und jederzeit verfügbar. Welche Variante überlegen ist, hängt von Anlagehorizont, Steuersatz und Ziel der Weitergabe ab und wird individuell gerechnet.

Ist das eine Voraussetzung für die Immobilie?

Nein. Die beiden Bausteine sind unabhängig voneinander. Die Immobilienstruktur nach § 7b EStG funktioniert vollständig für sich; die Vermögensverwaltung ist ein separates Thema, das im jährlichen Review aufkommt – oder auch nicht.

Diese Darstellung dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlage- noch eine Steuerberatung oder ein verbindliches Angebot dar. Vermögensanlagen im Versicherungsmantel unterliegen Marktrisiken; Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Die steuerliche Wirkung hängt von Ihrer individuellen Situation ab und ist von Ihrem Steuerberater zu prüfen. Stand: August 2026.