Vier ärztliche Karrierephasen – vier Vermögensstrategien
Ein Assistenzarzt braucht eine andere Vermögensstrategie als ein Chefarzt kurz vor der Praxisabgabe. Vier typische Phasen – und der jeweils passende nächste Schritt.
1. Assistenzarzt: früh starten
Das Einkommen wächst, die Steuerlast ebenfalls. Der größte Vorteil in dieser Phase ist Zeit: Wer früh beginnt, lässt den Zinseszins für sich arbeiten. Sinnvoll ist eine kompakte erste Einheit (rund 250.000 – 350.000 €. Dank der in der Regel sehr guten Bonität von Ärzten genügen häufig die Kaufnebenkosten als Eigenkapital.
Nächster Schritt: Finanzierungsrahmen klären und die erste geförderte Einheit aufbauen.
2. Niedergelassener Facharzt: Steuerlast gezielt senken
Jetzt ist die Steuerlast hoch – und damit der Hebel der Sonderabschreibung am wirkungsvollsten. Eine zweite oder dritte Einheit baut Substanz auf und senkt gleichzeitig die Steuerlast in den ersten Jahren spürbar.
Nächster Schritt: Den § 7b-Hebel mit einer konkreten Beispielrechnung auf die eigene Situation übertragen.
3. Ober- und Chefarzt: diversifizieren
Mehrere Einheiten parallel sind möglich – aber jetzt rückt die Streuung in den Vordergrund. Neben der Immobilie kommt die zweite Säule ins Spiel: eine aktiv gemanagte Vermögensverwaltung im Versicherungsmantel als liquide, breit gestreute Ergänzung zum Substanzwert in Beton.
Nächster Schritt: Portfolio aus Immobilie und Versicherungsmantel als Gesamtkonzept aufsetzen.
4. Vor der Praxisabgabe: Vermögen ordnen und weitergeben
Hier geht es um Struktur und Übergabe. Der Versicherungsmantel bietet steuerliche Vorteile bei langer Laufzeit (Stichwort 62/12-Regel: bei Auszahlung nach mindestens 12 Jahren und ab dem 62. Lebensjahr wird nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz besteuert) und erlaubt eine geordnete Vermögensweitergabe an die nächste Generation.
Nächster Schritt: Bestehendes Vermögen sichten und eine klare Weitergabe-Struktur festlegen.
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Erstgespräch sichernDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Die steuerliche Wirkung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Stand: Mai 2026.